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   BVerfG, 12.08.2010 - 2 BvR 1465/10   

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BVerfG, 12.08.2010 - 2 BvR 1465/10 (https://dejure.org/2010,5154)
BVerfG, Entscheidung vom 12.08.2010 - 2 BvR 1465/10 (https://dejure.org/2010,5154)
BVerfG, Entscheidung vom 12. August 2010 - 2 BvR 1465/10 (https://dejure.org/2010,5154)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Mangels Fristwahrung und nicht hinreichender Substantiierung erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Verurteilung zu einer Geldbuße in Höhe von 180 Euro - Auferlegung einer Missbrauchsgebühr zu Lasten des Beschwerdeführers und dessen Bevollmächtigten wegen Erhebung einer ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    GG, § 34 Abs 2 BVerfGG, § 92 BVerfGG, § 93 Abs 1 S 1 BVerfGG
    Nichtannahmebeschluss: Mangels Fristwahrung und nicht hinreichender Substantiierung erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Verurteilung zu einer Geldbuße in Höhe von 180 Euro - Auferlegung einer Missbrauchsgebühr zu Lasten des Beschwerdeführers und dessen ...

  • Wolters Kluwer

    Notwendigkeit einer ordnungsgemäßen und fristgerechten Begründung einer Verfassungsbeschwerde im Falle einer Verfassungsbeschwerde gegen die Verurteilung in einem Bußgeldverfahren

  • rewis.io

    Nichtannahmebeschluss: Mangels Fristwahrung und nicht hinreichender Substantiierung erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Verurteilung zu einer Geldbuße in Höhe von 180 Euro - Auferlegung einer Missbrauchsgebühr zu Lasten des Beschwerdeführers und dessen ...

  • ra.de
  • rewis.io

    Nichtannahmebeschluss: Mangels Fristwahrung und nicht hinreichender Substantiierung erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Verurteilung zu einer Geldbuße in Höhe von 180 Euro - Auferlegung einer Missbrauchsgebühr zu Lasten des Beschwerdeführers und dessen ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Notwendigkeit einer ordnungsgemäßen und fristgerechten Begründung einer Verfassungsbeschwerde im Falle einer Verfassungsbeschwerde gegen die Verurteilung in einem Bußgeldverfahren

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (14)

  • BVerfG, 21.02.2001 - 2 BvR 1469/00

    Zur fristgerechten Substantiierung einer Verfassungsbeschwerde und zu den

    Auszug aus BVerfG, 12.08.2010 - 2 BvR 1465/10
    Nur so kann der die behauptete Grundrechtsverletzung enthaltende Vorgang vollständig in einer der verfassungsgerichtlichen Prüfung zugänglichen Weise aus sich heraus verständlich und nachvollziehbar dargelegt werden (vgl. BVerfGE 81, 208 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 21. Februar 2001 - 2 BvR 1469/00 -, NJW 2001, S. 1567 ; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 6. Juni 2001 - 1 BvR 859/01 -, juris; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 11. September 2001 - 1 BvR 305/01 -, NJW 2002, S. 955).

    Ob darüber hinaus auch die verfristete Vorlage der weiteren Schriftsätze zur Unzulässigkeit führt (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 21. Februar 2001 - 2 BvR 1469/00 -, NJW 2001, S. 1567 ), kann dahinstehen.

  • BVerfG, 23.12.1996 - 2 BvR 673/96

    Mißbrauchsgebühr für Verfassungsbeschwerde wegen Bußgeld

    Auszug aus BVerfG, 12.08.2010 - 2 BvR 1465/10
    Dabei ist von einem Rechtsanwalt, der das Mandat zur Führung eines Prozesses vor dem Bundesverfassungsgericht annimmt, zu verlangen, dass er sich mit der verfassungsrechtlichen Materie auseinandersetzt (vgl. BVerfGE 88, 382 ), die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zu den aufgeworfenen Fragen prüft, die Erfolgsaussichten einer beabsichtigten Verfassungsbeschwerde eingehend abwägt und sich entsprechend den Ergebnissen seiner Prüfung verhält (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 23. Dezember 1996 - 2 BvR 673/96, 2 BvR 2190/96 -, juris).

    Unterlässt er und sein Bevollmächtigter diese Sachprüfung in vorwerfbarer Weise, setzen sich beide der Gefahr einer Gebührenbelastung nach § 34 Abs. 2 BVerfGG aus (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 23. Dezember 1996 - 2 BvR 673/96, 2 BvR 2190/96 -, juris).

  • BVerfG, 10.10.1995 - 1 BvR 1476/91

    "Soldaten sind Mörder"

    Auszug aus BVerfG, 12.08.2010 - 2 BvR 1465/10
    Die ordnungsgemäße Begründung einer Verfassungsbeschwerde erfordert, dass die angegriffenen Entscheidungen selbst vorgelegt oder dass innerhalb der Frist des § 93 Abs. 1 Satz 1 BVerfGG wenigstens ihr wesentlicher Inhalt mitgeteilt wird und sich die Verfassungsbeschwerde mit diesem Inhalt auseinandersetzt (vgl. BVerfGE 88, 40 ; 93, 266 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 5. Mai 2004 - 1 BvR 341/04 -, BVerfGK 3, 207 f.).
  • BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63

    Spezifisches Verfassungsrecht

    Auszug aus BVerfG, 12.08.2010 - 2 BvR 1465/10
    Der Beschwerdeführer wendet sich lediglich gegen die tatsächliche Würdigung des Sachverhalts und die Auslegung einfachen Rechts, die vom Bundesverfassungsgericht grundsätzlich nicht auf ihre Richtigkeit nachgeprüft wird (BVerfGE 15, 245 ; 18, 85 ; 20, 144 ).
  • BVerfG, 16.12.1992 - 1 BvR 167/87

    Private Grundschule

    Auszug aus BVerfG, 12.08.2010 - 2 BvR 1465/10
    Die ordnungsgemäße Begründung einer Verfassungsbeschwerde erfordert, dass die angegriffenen Entscheidungen selbst vorgelegt oder dass innerhalb der Frist des § 93 Abs. 1 Satz 1 BVerfGG wenigstens ihr wesentlicher Inhalt mitgeteilt wird und sich die Verfassungsbeschwerde mit diesem Inhalt auseinandersetzt (vgl. BVerfGE 88, 40 ; 93, 266 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 5. Mai 2004 - 1 BvR 341/04 -, BVerfGK 3, 207 f.).
  • BVerfG, 23.01.1990 - 1 BvR 306/86

    Verfassungsmäßigkeit des Vorbehalts der Gegenseitigkeit bei urheberrechtlichem

    Auszug aus BVerfG, 12.08.2010 - 2 BvR 1465/10
    Nur so kann der die behauptete Grundrechtsverletzung enthaltende Vorgang vollständig in einer der verfassungsgerichtlichen Prüfung zugänglichen Weise aus sich heraus verständlich und nachvollziehbar dargelegt werden (vgl. BVerfGE 81, 208 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 21. Februar 2001 - 2 BvR 1469/00 -, NJW 2001, S. 1567 ; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 6. Juni 2001 - 1 BvR 859/01 -, juris; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 11. September 2001 - 1 BvR 305/01 -, NJW 2002, S. 955).
  • BVerfG, 06.11.1995 - 2 BvR 1806/95

    Mißbräuchliche Verfassungsbeschwerde gegen Halterkostenbescheid

    Auszug aus BVerfG, 12.08.2010 - 2 BvR 1465/10
    Ein Missbrauch liegt unter anderem vor, wenn eine Verfassungsbeschwerde offensichtlich unzulässig oder unbegründet ist und ihre Einlegung von jedem Einsichtigen als völlig aussichtslos angesehen werden muss (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 6. November 1995 - 2 BvR 1806/95 -, NJW 1996, S. 1273 ; Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 13. Februar 2001, - 1 BvR 104/01 -, juris).
  • BVerfG, 25.05.1993 - 1 BvR 397/87

    Begriff der notwendigen Auslagen im Verfassungsbeschwerde-Verfahren

    Auszug aus BVerfG, 12.08.2010 - 2 BvR 1465/10
    Dabei ist von einem Rechtsanwalt, der das Mandat zur Führung eines Prozesses vor dem Bundesverfassungsgericht annimmt, zu verlangen, dass er sich mit der verfassungsrechtlichen Materie auseinandersetzt (vgl. BVerfGE 88, 382 ), die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zu den aufgeworfenen Fragen prüft, die Erfolgsaussichten einer beabsichtigten Verfassungsbeschwerde eingehend abwägt und sich entsprechend den Ergebnissen seiner Prüfung verhält (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 23. Dezember 1996 - 2 BvR 673/96, 2 BvR 2190/96 -, juris).
  • BVerfG, 27.07.1966 - 1 BvR 296/66

    Untersuchungshaft

    Auszug aus BVerfG, 12.08.2010 - 2 BvR 1465/10
    Der Beschwerdeführer wendet sich lediglich gegen die tatsächliche Würdigung des Sachverhalts und die Auslegung einfachen Rechts, die vom Bundesverfassungsgericht grundsätzlich nicht auf ihre Richtigkeit nachgeprüft wird (BVerfGE 15, 245 ; 18, 85 ; 20, 144 ).
  • BVerfG, 11.09.2001 - 1 BvR 305/01

    Unzureichend und unrichtig begründete Verfassungsbeschwerde gegen

    Auszug aus BVerfG, 12.08.2010 - 2 BvR 1465/10
    Nur so kann der die behauptete Grundrechtsverletzung enthaltende Vorgang vollständig in einer der verfassungsgerichtlichen Prüfung zugänglichen Weise aus sich heraus verständlich und nachvollziehbar dargelegt werden (vgl. BVerfGE 81, 208 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 21. Februar 2001 - 2 BvR 1469/00 -, NJW 2001, S. 1567 ; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 6. Juni 2001 - 1 BvR 859/01 -, juris; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 11. September 2001 - 1 BvR 305/01 -, NJW 2002, S. 955).
  • BVerfG, 05.05.2004 - 1 BvR 341/04

    Anforderungen an die Begründung der Verfassungsbeschwerde

  • BVerfG, 06.06.2001 - 1 BvR 859/01

    Nichtannahme einer mangels hinreichender Substantiierung unzulässigen

  • BVerfG, 13.02.2001 - 1 BvR 104/01

    Unzureichend begründete Verfassungsbeschwerde gegen Zivilgerichtsurteil -

  • BVerfG, 20.12.1962 - 2 BvR 612/62

    Umfang der Schutzwirkung des Anspruchs auf den gesetzlichen Richter

  • VerfGH Sachsen, 17.02.2011 - 102-IV-10
    Sie versetzt den Verfassungsgerichtshof nicht in die Lage zu prüfen, ob sich eine etwaige Verletzung der Grundrechte der Beschwerdeführer durch den Beschluss des Verwaltungsgerichts in der Beschwerdeentscheidung fortsetzt bzw. diese eine eigenständige Grundrechtsverletzung begründet (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 27. September 2010 - Vf. 58-IV-10; BVerfGE 88, 40 [45]; BVerfG, Beschluss vom 12. August 2010 - 2 BvR 1465/10).
  • BVerfG, 11.07.2012 - 2 BvR 1142/12

    Missbräuchlichkeit der Erhebung einer Verfassungsbeschwerde bei Falschangaben

    Ein Missbrauch des Verfassungsbeschwerderechts liegt unter anderem dann vor, wenn gegenüber dem Bundesverfassungsgericht falsche Angaben über entscheidungserhebliche Umstände gemacht werden (vgl. BVerfGK 14, 468 m.w.N.) oder auf einen ausdrücklichen Hinweis des Allgemeinen Registers auf die Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde nicht mit der zumutbaren Sorgfalt reagiert wird (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 12. August 2010 - 2 BvR 1465/10 -, juris).
  • VerfGH Sachsen, 29.02.2024 - 15-IV-24
    Dies setzt voraus, dass die angegriffene Entscheidung sowie alle zu ihrem Verständnis notwendigen Unterlagen mit der Verfassungsbeschwerde vorgelegt oder zumindest in ihrem wesentlichen Inhalt mitgeteilt werden (SächsVerfGH, Beschluss vom 27. April 2023 - Vf. 73-IV-22; Beschluss vom 27. Juni 2019 - Vf. 31-IV-19; Beschluss vom 26. März 2009 - Vf. 124-IV-08; vgl. BVerfG, Beschluss vom 12. August 2010 - 2 BvR 1465/10 - juris Rn. 5 m.w.N.; st. Rspr.).
  • VerfGH Bayern, 09.09.2020 - 75-VI-19

    Nachweis der Einhaltung des Subsidiaritätsgrundsatzes - Unzulässigkeit einer

    Diese punktuelle Wiedergabe einzelner Begründungselemente der angegriffenen Entscheidung ist unzureichend, weil sich ohne Rückgriff auf die Akten des Ausgangsverfahrens nicht feststellen lässt, ob damit die Argumentation des Oberlandesgerichts abschließend und vollständig wiedergegeben wird (vgl. BVerfG vom 6.6.2001 - 1 BvR 859/01 - juris Rn. 5; vom 12.8.2010 - 2 BvR 1465/10 - juris Rn. 5 f.; vom 24.5.2019 - 1 BvR 673/19 - juris Rn. 2).
  • VerfGH Bayern, 16.07.2020 - 69-VI-17

    Unzureichende Substantiierung der Verfassungsbeschwerde

    Es genügt nicht, dass der Beschwerdeführer lediglich punktuell zum Inhalt der angefochtenen Entscheidungen vorträgt, weil es dem Verfassungsgerichtshof dadurch nicht ermöglicht wird, sich einen Gesamteindruck von deren Inhalt und deren Grundlagen zu verschaffen (vgl. z. B. BVerfG vom 12.8.2010 - 2 BvR 1465/10 - juris Rn. 6).
  • VerfGH Bayern, 20.03.2018 - 64-VI-17

    Fehlende Substanziierung bei Verfassungsbeschwerde - Frage des Aktenrückgriffs

    Nur wenn die angegriffene Entscheidung selbst vorgelegt oder wenigstens ihr wesentlicher Inhalt mitgeteilt wird und sich die Verfassungsbeschwerde mit diesem Inhalt auseinandersetzt, ist der eine etwaige Grundrechtsverletzung enthaltende Vorgang vollständig in einer der verfassungsgerichtlichen Prüfung zugänglichen Weise aus sich heraus verständlich und nachvollziehbar dargelegt (vgl. z. B. auch BVerfG vom 11.9.2001 NJW 2002, 955; vom 10.5.2007 - 2 BvR 875/07 - juris Rn. 3; vom 12.8.2010 - 2 BvR 1465/10 - juris Rn. 5; VerfGH Sachsen vom 11.1.2018 - Vf. 139-IV-17 - juris Rn. 7; vom 11.1.2018 -Vf. 140-IV-17 - juris Rn. 13).
  • VerfGH Sachsen, 21.04.2016 - 154-IV-15
    Der Verfassungsgerichtshof ist daher nicht in die Lage zu prüfen, ob sich eine etwaige Verletzung der Grundrechte des Beschwerdeführers durch die Entscheidung des Sozialgerichts in dem Beschluss des Sächsischen Landessozialgerichts fortsetzt bzw. dieser eine eigenständige Grundrechtsverletzung begründet (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 17. Februar 2011 - Vf. 102-IV-10; BVerfGE 88, 40 [45]; BVerfG, Beschluss vom 12. August 2010 - 2 BvR 1465/10).
  • VerfGH Sachsen, 14.05.2018 - 1-IV-18
    Der Verfassungsgerichtshof ist daher nicht in der Lage zu prüfen, ob durch die angegriffenen Entscheidungen Grundrechte der Beschwerdeführerin verletzt sein könnten (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 26. Oktober 2017 - Vf. 110-IV-17; BVerfG, Beschluss vom 16. Dezember 1992, BVerfGE 88, 40 [45]; Beschluss vom 12. August 2010 - 2 BvR 1465/10).
  • VerfGH Sachsen, 18.05.2017 - 48-IV-17
    Er versetzt den Verfassungsgerichtshof nicht in die Lage zu prüfen, ob sich eine etwaige Verletzung der Grundrechte der Beschwerdeführerin durch den Beschluss des Landgerichts in der Beschwerdeentscheidung des Oberlandesgerichts fortsetzt bzw. diese eine eigenständige Grundrechtsverletzung begründet (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 17. Februar 2011 - Vf. 102-IV-10; BVerfGE 88, 40 [45]; BVerfG, Beschluss vom 12. August 2010 - 2 BvR 1465/10).
  • VerfGH Sachsen, 15.06.2017 - 72-IV-17
    Der Verfassungsgerichtshof ist daher nicht in die Lage zu prüfen, ob sich eine etwaige Verletzung der Grundrechte des Beschwerdeführers durch die Entscheidungen des Landratsamtes und des Verwaltungsgerichts in dem Beschluss des Oberverwaltungsgerichts vom 14. Juni 2016 fortsetzt bzw. dieser eine eigenständige Grundrechtsverletzung begründet (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 17. Februar 2011 - Vf. 102-IV-10; BVerfG, Beschluss vom 16. Dezember 1992, BVerfGE 88, 40 [45]; Beschluss vom 12. August 2010 - 2 BvR 1465/10).
  • VerfGH Sachsen, 27.09.2010 - 58-IV-10
  • VerfGH Sachsen, 21.04.2016 - 155-IV-15
  • VerfGH Sachsen, 21.04.2016 - 150-IV-15
  • VerfGH Sachsen, 21.04.2016 - 1-IV-16
  • VerfGH Sachsen, 14.07.2016 - 49-IV-16
  • VerfGH Sachsen, 26.10.2017 - 110-IV-17
  • VerfGH Sachsen, 25.08.2011 - 50-IV-11
  • VerfGH Sachsen, 31.05.2016 - 18-IV-16
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